Die maximale Versicherungssumme entspricht dem Bruttoverkaufspreis der Brille. Im Schadenfall werden 100 % des Schadens reguliert – Ihre Kund:innen tragen lediglich eine Selbstbeteiligung von 25 %, während 75 % der Schadenssumme direkt an Ihr Fachgeschäft erstattet werden. Auch eine Sehstärkenänderung ab / > 0,50 dpt ist im Rahmen der Bedingungen abgesichert. Die klare 75/25-Struktur macht die Leistung im Beratungsgespräch besonders verständlich und nachvollziehbar.